• http://www.meinbecker.bplaced.net/?page_id=84

    MeinBecker.Hautnah

  • http://www.meinbecker.bplaced.net/?page_id=103

    MeinBecker.Steht

  • http://www.meinbecker.bplaced.net/?page_id=110

    MeinBecker.Unterwegs

Herzlich willkommen!

 


Schön, dass Sie hier sind! Bei der Landtagswahl am 13. Mai 2012 kandidiere ich für die SPD im Wahlkreis 69, der Stadt Recklinghausen, den ich bis zur Auflösung des Landtags am 14. März 2012 als direkt gewählter Abgeordneter vertreten habe. Sie finden auf den folgenden Seiten Informationen zu meiner Person und aktuellen politischen Themen. Darüber hinaus erfahren Sie Termine, bei denen Sie mich persönlich antreffen können, sowie Interessantes über meine Arbeit für Recklinghausen.

Wenn Sie Anregungen oder Kritik haben, schicken Sie einfach eine eMail an andreas.becker@landtag.nrw.de oder rufen Sie in meinem Büro an unter 02361 – 106 28 63.

                            Ihr  Andreas Becker

 

Gut für NRW: Klare Verhältnisse!

Am 13. Mai entscheiden Sie über die Zukunft von Nordrhein-Westfalen. Die SPD in NRW wird sich weiter für Kinder, Bildung und Kommunen einsetzen. Wir haben klare Ziele für die kommende Legislaturperiode:

  • Wir lassen kein Kind zurück! Wir stellen die Weichen für eine gute Zukunft unseres Landes. Durch frühe und gezielte Hilfen für Familien, beste Bildung und  ein Netzwerk vorbeugender Unterstützung wollen wir dafür sorgen, dass alle Kinder und Jugendlichen alle Chancen bekommen?
  • Wir werden weiter dafür sorgen, dass unsere Städte und Gemeinden finanziell wieder handlungsfähig werden. Wir stehen als zuverlässiger Partner an der Seite unserer Kommunen
  • Unser Kampf für Gute Arbeit geht weiter. Wir werden aus NRW weiter Druck machen für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn. Dem Lohndumping bei der Leih- und Zeitarbeit werden wir einen Riegel vorschieben.
  • Klimaschutz ist für uns ein Fortschrittsmotor. Wir werden uns auch beim Bund dafür einsetzen, dass die Energiewende ein Erfolg wird. Mit sicherer Energieversorgung zu bezahlbaren Preisen für die Verbraucherinnen und Verbraucher – aber auch für unsere Unternehmen.
  • Wir halten die im Grundgesetz festgeschriebene Schuldengrenze ein und sind für eine Verankerung in der Landesverfassung. Wir sorgen dafür, dass die Einhaltung der Schuldengrenze nicht zu Lasten der Kommunen geht. Die Nettokreditaufnahme werden wir bis 2020 auf null bringen.

NRW braucht jetzt klare Verhältnisse! Hannelore Kraft und die NRWSPD stehen für ein wirtschaftlich starkes und sozial gerechtes Nordrhein- Westfalen.

Am Infostand (8): Was bedeutet “vorsorgende Politik”?

Worüber wollen die Menschen reden, wenn Sie mich am Infostand besuchen? Was sind Ihre Fragen und Anliegen? In loser Folge berichte ich hier, was mir in besonderer Erinnerung geblieben ist. Heute: Was bedeutet “vorsorgende Politik”?

Nordrhein Westfalen hat einen Haushalt von rund 54,2 Mrd. EURO. Seit den späten 1960er Jahren können die Ausgaben – wie in allen anderen Bundesländern und im Bund – nicht mehr durch die Einnahmen gedeckt werden. Diese jährliche Neuverschuldung hat im Jahr 2010 zu einem Schuldenstand von 126 Mrd. Euro geführt.

Die im Jahr 2009 in das Grundgesetz eingefügte so genannte Schuldenbremse verpflichtet die Länder spätestens im Jahr 2020 einen nach Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Haushalt ohne die Aufnahmen neuer Schulden vorzunehmen.  Unser Ziel ist es, die Neuverschuldung bis zum Jahr 2020 auf null zurückzuführen. Deswegen zeichnen wir in der mittelfristigen Finanzplanung eine fallende Linie, die schon 2016 dazu führt, dass NRW unter 2 Mrd. EURO neue Schulden aufnehmen muss. Die Schuldenbremse halten wir damit ein.

Generationengerecht ist, was Zukunftschancen schafft. Dies ist der Leitgedanke unserer vorsorgenden Politik. Deswegen investieren in Kinder, Bildung und Kommunen. Wir lassen kein Kind zurück, um eine gute Entwicklung für die Kinder selbst, aber auch für das Land NRW zu ermöglichen. Damit setzen wir dem drohenden Fachkräftemangel eine planvolle Strategie von Bildung und Qualifizierung entgegen und vermeiden die hohen Folgekosten sozialer Desintegration.

Wir sorgen vor, um zu sparen und sparen, um vorzusorgen. Unsere vorsorgende Politik ist darauf angelegt, genau damit echte, nachhaltige Einspareffekte zu erzielen. So kostet eine Heimunterbringung eines Kinders mit rd. 60.000 Euro ein Vielfaches von dem, was eine Förderung in der KiTa, die diese Heimeinbringung hätte verhindern können, gekostet hätte. Es gilt aber auch umgekehrt: Haushaltsdisziplin in allen anderen Bereichen ist notwendig, um die notwendigen Mittel für die Vorsorge umzuschichten und genau hier nicht nur politische sondern auch haushalterische Schwerpunkte zu setzen.

Unsere Politik der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte setzt deshalb auf den Dreiklang von Sparen, Zukunftsinvestitionen und Einnahmeverbesserungen. Haushaltskonsolidierung und vorsorgende Politik sind zwei Seiten einer Medaille. Deshalb setzen wir heute auf Zukunftsinvestitionen in Bildung und Qualifizierung, in die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und der Infrastruktur, in unsere Städte und Gemeinden, in den Klimaschutz und in den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Wir sind überzeugt davon, dass sich diese Investitionen lohnen – für jeden Einzelnen und für die eine gute Entwicklung von NRW. Generationengerecht ist, was Zukunftschancen schafft. So setzen wir unsere Prioritäten auch im Haushalt.

Wir sind auf einem gutem Weg:

  • Wir haben die Neuverschuldung 2012 auf 3,5 Mrd. Euro zurückgeführt. Der Haushaltsplanentwurf sah 3,9 Mrd. Euro Neuverschuldung vor – weitere 0,4 Mrd. EURO hätten aufgrund des Abschlusses 2011 eingespart werden sollen. CDU-Finanzminister Linssen hatte für 2012 noch mit einer fast doppelt so hohen Neuverschuldung gerechnet. Er plante 6,5 Mrd. Euro neuen Schulden.
  • Wir investieren weiter in Kinder, Bildung und Kommunen. Über 800 Mio. Euro erhalten die Kommunen mehr als noch 2010. 400 Mio. Euro wenden wir dafür auf, dass die Bildung gebührenfrei wird: Durch die Abschaffung der Studiengebühren und die Gebührenfreiheit der KiTa im letzten Jahr sind wir erste Schritte gegangen. Neue U3-Plätze, mehr Qualität in der KiTa, mehr Ganztagsplätze in der Schule, bessere Integrationsleistungen und 20 % mehr im Kinder- und Jugendförderplan des Landes machen deutlich: Wir lassen kein Kind zurück.
  • Wir sagen Nein zu weiteren Steuerentlastungen auf Pump. Während die Regierung Rüttgers kalt lächelnd die Entlastungen für Reiche, Erben und Hoteliers durchgewunken hat, bleibt die Regierung von Hannelore Kraft standhaft. Fast 1 Mrd. Euro haben die Steuergeschenke der Regierung Merkel das Land NRW und die Kommunen 2010 gekostet. Rot-grün hat seitdem jeden Versuch verhindert, weitere Steuersenkungen auf Pump durchzuführen. Rabatte für Steuerhinterzieher, die ihr Geld in die Schweiz schaffen, hat NRW im Bundesrat verhindert.

Am Infostand (7): Wie stehen Sie denn zum Ladenschluss?

Worüber wollen die Menschen reden, wenn Sie mich am Infostand besuchen? Was sind Ihre Fragen und Anliegen? In loser Folge berichte ich hier, was mir in besonderer Erinnerung geblieben ist. Heute: Wie stehen Sie den zum Ladenschluss?

Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 sind die gesetzlichen Öffnungsregelungen für Ladengeschäfte nicht mehr Angelegenheit der Bundesregierung sondern sind zur Ländersache geworden.  In dem für NRW geltenden Ladenöffnungsgesetz werden Schlusszeiten für Sonn- und Feiertage nach bestimmten Regeln festgeschrieben. Die Wahl der Ladenöffnungszeiten außerhalb der Schlusszeiten ist den Ladengeschäften freigestellt.

Ein Ladenöffnungsgesetz soll nach Auffassung der NRWSPD einen möglichst guten Ausgleich zwischen den Interessen der Verbraucher, der Verkaufsstelleninhaber und der Beschäftigten im Einzelhandel schaffen. Dabei haben Sonn- und Feiertage haben eine wichtige Bedeutung. Sie werden daher auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ besonders geschützt (Art. 140).

Die im geltenden Ladenöffnungsgesetz festgeschriebene Evaluierung ist abgeschlossen. Die Evaluierung hat gezeigt, dass an einigen Punkten des bestehenden Ladenöffnungsgesetzes Verbesserungsbedarf besteht:  So übersteigt in einigen Städten die Zahl der genehmigten Öffnungen die Zahl der Sonn- und Feiertage. Auch dem Missbrauch bei der regelmäßigen Sonntagsöffnung ist entgegen zu wirken, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Eine SPD-geführte Landesregierung wird einen Vorschlag für eine Gesetzesnovellierung vorlegen, mit dem die Regelungen für die Öffnungen an Sonn- und Feiertagen neu festgelegt und die Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsschutzes korrigiert werden wird. Dies kann z.B. dadurch erreicht werden, dass die Verteilung der zur Öffnung frei gegebenen Anzahl der Sonntage auf eine gedeckelte Menge von Kalendersonntagen  begrenzt wird, wie es in einigen Kommunen bereits erfolgreich praktiziert wird.

Am Infostand (6): Was sagen Sie denn zum Thema Integration?

Worüber wollen die Menschen reden, wenn Sie mich am Infostand besuchen? Was sind Ihre Fragen und Anliegen? In loser Folge berichte ich hier, was mir in besonderer Erinnerung geblieben ist. Heute: Was sagen Sie denn zum Thema Integration?

In NRW leben über vier Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der Integration ist die erfolgreiche Aufnahme in die Mitte der Gesellschaft. Insofern nimmt Integrationspolitik einen zentralen Stellenwert als bedeutende gesellschaftliche und staatliche Aufgabe ein. Ziel der Integration ist die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, sozialen, ökonomischen, politischen und kulturellen Leben. Gelungene Integration führt im Ergebnis zur sozialen, politischen und ökonomischen Gleichstellung mit Blick auf Einkommen, Bildung, Rechtstellung, Wohnsituation, Teilhabe und soziale Sicherheit.

Unser Land ist auf gutem Weg:

  • Nordrhein-Westfalen hat als erstes Flächenland mit dem bundesweit beachteten Integrations- und Teilhabegesetz einen rechtlichen Rahmen geschaffen, in dem soziale Chancengerechtigkeit, kulturelle Anerkennung und politische Partizipation gefördert werden. Damit haben wir eine wichtige Grundlage geschaffen für die gleichberechtigte Teilhabe aller an Arbeit und Bildung, beim Wohnen und im gesellschaftlichen Leben.
  • Mit der flächendeckenden Ergänzung und dem Ausbau der Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) zu Integrationszentren stellen wir dafür einen wichtigen Beitrag für die notwendige Infrastruktur zur Verfügung.
  • Mit der Einführung des Islamischen Religionsunterrichts im Rahmen des 7. Schulrechtänderungsgesetzes zum Schuljahr 2012/13 haben wir eine wichtige Forderung nach Gleichstellung der Religionen im Unterricht umgesetzt.
  • Weil Menschenrechte unteilbar sind, wollen wir auch die Lebenssituation von Flüchtlingen und AsylbewerberInnen sowie von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus weiter verbessern. Wir haben im Integrations- und Teilhabegesetz den Grundsatz formuliert, dass diese Menschen den ungehinderten Zugang zu medizinischer Versorgung und ihre Kinder den Zugang zu Bildungseinrichtungen erhalten sollen. Generell gilt für uns, dass „humanitäre Hilfe“ nicht kriminalisiert werden darf.

13 Mayıs’ta oyunuz SPD’ye!

Neues im Wahlkampf des Landtagskandidaten Andreas Becker zur Wahl am 13. Mai: An den Infoständen und im Bürgerbüro der SPD-Sudstadt sowie für die Hausverteilung stehen nunmehr auch Informationen für türkisch-sprachige Burgerinnen und Bürger zur Verfügung. Die deutsche Übersetzung lautet:

“Am 13. Mai stehen Sie erneut vor der Wahl und können mitentscheiden, welchen Weg
Nordrhein-Westfalen zukünftig einschlagen soll. Wenn es Ihnen ebenfalls wichtig ist,dass

  • Bildungschancen nicht von der Herkunft und finanziellen Möglichkeiten abhängig sind, sondern der Bildungsweg von der Kita bis zur Hochschule gebührenfrei ist,
  • Integration nicht nur ein Wort, sondern Teilhabemöglichkeiten für Zugewanderte wie mit dem Integrationsgesetz in NRW auch tatsächlich ausgebautwerden,
  • und Nordrhein-Westfalen auch weiterhin eine starke Stimme für die doppelte Staatsbürgerschaft und für ein kommunales Wahlrecht für Migranten istdann wählen Sie am 13. Mai mit beiden Stimmen SPD.”

Am Infostand (5): Wie stehen Sie zum Nichtraucherschutz?

Worüber wollen die Menschen reden, wenn Sie mich am Infostand besuchen? Was sind Ihre Fragen und Anliegen? In loser Folge berichte ich hier, was mir in besonderer Erinnerung geblieben ist. Heute: Nichtraucherschutz!

Rauchen ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko unserer Zeit. Dennoch raucht heute fast ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland. Durch Präventionskampagnen, Preiserhöhungen sowie Abgabeverbote von Zigaretten an Kinder und Jugendliche und Werbeeinschränkungen wird das Ziel verfolgt den Tabakkonsum zum vermindern.

Daneben ist ein möglichst umfassender Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ein wichtiges gesundheitspolitisches Ziel. Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz sowie die seit dem 1. Juli 2008 in allen Bundesländern geltenden Nichtraucherschutzgesetze für den Bereich der öffentlichen Einrichtungen der Länder und der Gaststätten sind hier die Stichworte.

Der Nichtraucherschutz in Gaststätten sollte aus Sicht der NRWSPD durch alle Bundesländer einheitlich und ohne Ausnahmen geregelt werden. Nur so erreichen wir klare Regelungen, eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung und gleiche wirtschaftliche Bedingungen für alle Gastronominnen und Gastronomen. Da die Bundesregierung eine bundesgesetzliche Regelung im Rahmen des Arbeitsschutzes allerdings ablehnt, sind wir gezwungen, entsprechende Regelungen im Rahmen des Gaststättengesetzes auf Landesebene vorzunehmen.

Grundlage der jetzt in Rede stehenden Änderungen ist die Evaluation des derzeit gültigen Rechts. Danach sind folgende Defizite festzustellen:

  • Durch zahlreiche Ausnahmetatbestände beim Nichtraucherschutz ist ein konsequenter Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen und Jugendeinrichtungen zur Zeit nicht zu gewährleisten.
  • Das OVG Münster hat die Umwandlung von Gaststätten in NRW in sogenannte Raucherclubs als “unzulässige Umgehung des Rauchverbots” bewertet und diese Regelung für rechtswidrig erklärt. Dieses Urteil macht deutlich, dass die abgewählte CDU-geführte Landesregierung kein gerichtsfestes Gesetz vorgelegt hat.
  • Die derzeitige Regelung hat zu einem Wirrwarr in Gaststätten geführt, der es den Ordnungsbehörden unmöglich macht, die Einhaltung des Nichtraucherschutzes zu kontrollieren. Ein wesentlicher Punkt ist die Verankerung praxistauglicher Regeln für die kommunalen Ordnungsbehörden, sowohl hinsichtlich der Bewilligung von Außengastronomie als auch hinsichtlich der Sanktionen bei Gesetzesverstößen.

Dabei geht es der SPD um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Gastronomiebetriebe. Für uns heißt dies aber auch, dass es Übergangsfristen für die Unternehmen geben muss, die in der Vergangenheit mit großem finanziellen Aufwand Raucherräume (nicht Raucherclubs) in ihren Gaststätten eingerichtet haben.

Zwei Jahre nach der Abwahl: Erneuter Beweis für schwarz-gelbe Kommunalfeindlichkeit!

Zum heutigen Urteil des Verfassungsgerichtshofes zum Einheitslastenabrechnungsgesetz der 2010 abgewählten CDU/FDP-Landesregierung berichtet die SGK-NRW:

“Erneut scheiterte ein Gesetz der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof. Die Regie­rung Rüttgers wollte auch bei der Abrechnung der Lasten der Deutschen Einheit die Städte und Gemeinden in NRW ein weiteres Mal über den Tisch ziehen. Es ist sehr gut, dass dieser Griff in die Kassen der Kommunen durch die höchsten Richter des Landes gestoppt wurde.“ Der Vorsitzende der SPD-Kommunalen in NRW (SGK), Gelsenkirchens OB Frank Baranowski, ist erfreut über das heutige Urteil des Verfassungsge­richtshofes (VGH) in Münster.

91 Städte und Gemeinden hatten Verfassungsbeschwerde gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetzes (ELAG) eingereicht und be­kamen heute durch die höchsten Richter des Landes Recht. Das Gesetz war noch unter der Regierung von Jürgen Rüttgers (CDU) gemeinsam mit dem damaligen Innenminister Wolf (FDP) im Jahr 2010 auf den Weg gebracht worden und ist für Baranowski „ein erneuter Beleg der Kommunalfeindlichkeit von CDU und FDP.“

In der mündlichen Urteilsbegründung führte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Dr. Bertrams aus: „Die neue Einheitslastendefinition des Einheitslastenabrechnungsgesetzes verletzt die kommunale Finanzausstattungsgarantie, weil den Kommunen dadurch Mittel vorenthalten werden, die ihnen kraft Bundesrechts zustehen.“

CDU und FDP wollten die Deutsche Einheit 20 Jahre nach ihrer Voll­endung „wegrechnen“, um so etwaigen Zahlungsverpflichtungen des Landes an die Kommunen zu entgehen. Obwohl damals bereits alle Experten vor diesem „Rechentrick“ gewarnt hatten, setzten CDU und FDP das Gesetz gegen die Stimmen der Opposition durch.

„Die rot-grüne Landesregierung hatte vorgesorgt: Im Nachtragshaus­halt 2010 war eine Rückstellung in Höhe von 375 Mio. Euro gebildet worden. Diese finanzielle Vorsorge hatte die CDU nachdem sie wie­der in der Opposition war, durch ihre Klage gegen den Nachtrags­haushalt zu Fall gebracht“, erinnert Baranowski.

Für ihn zeigt diese Strategie auch die Doppelzüngigkeit von CDU und FDP, wenn sie über die Verschuldung des Landes schwadro­nierten: „CDU und FDP legen zuerst die Brände und hindern dann noch die Feuerwehr am Löschen“, beschreibt Baranowski die Politik von CDU und FDP in dieser Frage.

„Ich gehe davon aus, dass Auswirkungen des Urteils von der neuen Landesregie­rung umgesetzt werden müssen. Eine Überforderung der Kommunen dürfte jetzt aber ausgeschlossen sein“, so Baranowski abschließend.